Anspruch auf einen Erschwerniszuschlag nach § 10 Nr. 1.2 des für allgemeinverbindlich erklärten Rahmentarifvertrags für die gewerblich Beschäftigten vom 31.10.2019 (RTV) in der Gebäudereinigung haben Arbeitnehmer, die während der Ausführung ihrer Tätigkeit eine vorgeschriebene Atemschutzmaske als persönliche Schutzausrüstung tragen. Eine
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