Im Bereich der Schule treffen das Erziehungsrecht und die Erziehungsverantwortung der Eltern auf den Erziehungsauftrag des Staates (Art. 7 Abs. 1 GG). Dieser Auftrag ist dem elterlichen Erziehungsrecht nicht nach, sondern gleichgeordnet. Soweit Kinder Schulen besuchen, ist ihre Erziehung die
Artikel lesen
