Fahrerlaubnisentziehung zulässig, wenn Gefahr widersprüchlicher Entscheidungen von Fahrerlaubnisbehörde und Strafgericht nicht mehr besteht Das nach § 3 Abs. 3 StVG für die Fahrerlaubnisbehörde geltende Verbot, einen Sachverhalt zu berücksichtigen, der Gegenstand eines anhängigen Strafverfahrens ist, in dem eine Fahrerlaubnisentziehung nach § 69 StGB in Betracht kommt, erledigt sich, wenn nach dem zwischenzeitlich
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