Futtermittel mit Lebensmittel-Bio-Siegel

Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen ist die Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln mit dem nationalen Öko-Kennzeichen erlaubt.

Eine in Bremen ansässige Firma, die Futtermittel und Bedarfsartikel für Heimtiere herstellt, vertreibt sechs ihrer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“).

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Waldumwandlung mit Legehennen?

Ein Legehennenbetrieb darf angrenzenden Wald nicht als Auslauffläche für seine Legehennen nutzen. Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster hat soeben – – die Vollziehbarkeit einer Ordnungsverfügung des Landesbetriebs Wald und Holz NRW bestätigt, mit der einem in Velbert

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4 m² waldfreie Fläche pro Biohenne

Eier dürfen nur dann als Bioeier vermarktet werden, wenn jeder Henne mindestens 4 m² Freilandfläche zur Verfügung steht, wobei Waldfläche nicht mitgerechnet werden darf. Mit dieser Begründung hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf passend zu Ostern in einem vorläufigen Rechtsschutzverfahren eine Verfügung

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