Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Bremen ist die Kennzeichnung von Heimtierfuttermitteln mit dem nationalen Öko-Kennzeichen erlaubt.
Eine in Bremen ansässige Firma, die Futtermittel und Bedarfsartikel für Heimtiere herstellt, vertreibt sechs ihrer Produkte mit dem Öko-Kennzeichen nach § 1 Öko-Kennzeichengesetz („Bio-Siegel“).
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