Der Bundesrat hat an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz bei Darlehensverträgen und Finanzierungsgeschäften zahlreiche Änderungsvorschlägen und Prüfanregungen geäußert. Das Gesetzesvorhaben dient vornehmlich der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der EU-Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs-
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