Verbraucherschutz bei Darlehnsverträgen

Der Bundesrat hat an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz bei Darlehensverträgen und Finanzierungsgeschäften zahlreiche Änderungsvorschlägen und Prüfanregungen geäußert. Das Gesetzesvorhaben dient vornehmlich der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der EU-Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs- und Rückgaberecht.

Verbraucherschutz bei Darlehnsverträgen

Unter anderem will der Bundesrat die Änderungen zu verbundenen Verträgen, bei denen Waren- oder Dienstleistungsverträge mit Verbraucherdarlehen gekoppelt sind, und zu Verträgen über Zusatzleistungen in einer neuen Vorschrift klarer und übersichtlicher zusammenzufassen. Für Verbraucherkredite schlägt er eine Muster-Widerrufsbelehrung vor. Wenn allerdings beide Parteien den Vertrag erfüllt haben, könne die Widerrufsfrist auch bei fehlerhafter Rechtsbelehrung auf drei Monate begrenzt werden.

Mehr Information und Transparenz fordert der Bundesrat unter anderem bei den Angaben über den Gesamtbetrag eines Verbraucherdarlehens einschließlich der Kosten, bei Zusatzleistungen wie Restschuldversicherung und bei Sondertilgungsrechten für Immobiliendarlehen. Weitere Änderungsvorschläge betreffen die Vorfälligkeitsentschädigung bei Darlehen.

Schließlich bitten die Länder um Prüfung, ob die durch die Verbraucherkreditrichtlinie veranlassten Änderungen erst zum Ende der Umsetzungsfrist im Mai 2010 in Kraft treten können.