Bei Kreditverträgen mit Verbrauchern gelten seit dem 11. Juni neue rechtliche Rahmenbedingungen. Diese betreffen zum einen die sowohl bei der Werbung für Verbraucherkredite wie auch beim Vertragsschluss erforderlichen Informationsangaben, zum anderen die Widerrufs- und Rückgaberechte des Verbrauchers. Das „Gesetz zur
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