Neue Regeln beim Verbraucherkredit

Bei Kreditverträgen mit Verbrauchern gelten seit dem 11. Juni neue rechtliche Rahmenbedingungen. Diese betreffen zum einen die sowohl bei der Werbung für Verbraucherkredite wie auch beim Vertragsschluss erforderlichen Informationsangaben, zum anderen die Widerrufs- und Rückgaberechte des Verbrauchers. Das „Ge­setz zur

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Verbraucherschutz bei Darlehnsverträgen

Der Bundesrat hat an dem Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Verbraucherschutz bei Darlehensverträgen und Finanzierungsgeschäften zahlreiche Änderungsvorschlägen und Prüfanregungen geäußert. Das Gesetzesvorhaben dient vornehmlich der Umsetzung der EU-Verbraucherkreditrichtlinie, des zivilrechtlichen Teils der EU-Zahlungsdiensterichtlinie sowie zur Neuordnung der Vorschriften über das Widerrufs-

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