Das Schulgeld für Besuch einer Privatschule kann nicht im Rahmen der Eingliederungshilfe für behinderte Kinder erstattet werden, da eine staatliche Schule den sonderpädagogischen Förderbedarf eines behinderten Kindes ebenso erbringen kann, entschied jetzt das Hessische Landessozialgericht in Darmstadt.
Behinderte Kinder haben
Artikel lesen


