Ein Arbeitgeber muss seinem Betriebsrat ein Abonnement der Fachzeitschrift „Arbeitsrecht im Betrieb“ bezahlen. Zwar sind im Internet umfassende Informationen zugänglich, jedoch in unstrukturierter Form. Ddeshalb ist es vom Beurteilungsspielraum des Betriebsrats gedeckt, wenn er eine Fachzeitschrift, die ihm in geordneter Fassung den Zugang zu arbeitsrechtlichen Problemen ermöglicht, als Sachmittel geltend
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