Novelle des Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in Rheinland-Pfalz – Online-Durchsuchung inklusive

Der rheinland-pfälzische Ministerrat hat gestern einen Gesetzentwurf zur Reform des rheinland-pfälzischen Polizei- und Ordnungsbehördengesetzes in das Gesetzgebungsverfahren eingebracht. Schwerpunkte der Novellierung sind überwiegend neue Befugnisse für die Polizeibehörden. Im Einzelnen:

  • Aufenthalts-, Kontakt- und Näherungsverbote:
    Bisher ließ das Polizei- und Ordnungsbehördengesetz
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