Paketdienstleister, die den Transport und die Zustellung von Sendungen durch Subunternehmer ausführen lassen, können nicht zur Erteilung von Auskünften auf der Grundlage des Fahrpersonalgesetzes (FPersG) verpflichtet werden. In dem aktuell vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entschiedenen Fall hatte ein international tätiges Unternehmen geklagt, das Dienstleistungen im Bereich des Paketversands durch beauftragte
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