Mitverschulden bei fehlendem Fahrradhelm?

Spricht bei einem Radfahrer, der mit einem Rennrad ohne Fahrradhelm fährt, ein Anscheinsbeweis für eine – eine Mitverschuldensquote auslösende – „sportliche Fahrweise“? Diese Ansicht scheint zumindest das Oberlandesgericht München zu vertreten: In dem hier vom Oberlandesgericht München entschiedenen Fall hatte ein Radfahrer geklagt, der am 13. Juli 2007 um 06:00

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