Wer zwar gemeinsam mit der Gerichtsvollzieherin ein Vermögensverzeichnis ausfüllt, sich dann aber nach Belehrung über die Strafbarkeit einer eidesstattlichen Versicherung weigert, dieses Vermögensverzeichnis zu unterschreiben (und auch nicht in sonstiger Weise die Richtigkeit seiner Angaben an Eides statt versichert), erfüllt
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