Das Bundesarbeitsgericht neigt zu der Auffassung, dass Rechtsanwälte nach der verpflichtenden Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kein Faxgerät mehr zum Zwecke der Ersatzeinreichung von Schriftsätzen an das Gericht vorhalten müssen.
Das Urteil des Landesarbeitsgerichts ist dem Kläger am 12.12.2023 zugestellt worden.
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