Einer auf die positive Feststellung der Umwandlung von Darlehensverträgen in Rückgewährschuldverhältnisse gerichteten Klage fehlt das Feststellungsinteresse.
Die Feststellungsklage ist auch nicht nach den Maßgaben des BGH, Urteils vom 24.01.2017 abweichend von der Regel ausnahmsweise zulässig, wenn nicht feststeht, dass der
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