Der Bundesgerichtshof hatte sich aktuell mit der Frage zu befassen, ob Feuchtigkeitsschäden im Bereich des gemeinschaftlichen Eigentums saniert werden müssen:
Anlass hierfür bot der Streit einer Hamburger Wohnungs- und Teileigentümergemeinschaft, dern im Jahr 1890 errichtetes Gebäude im Jahr 1986 in
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