Kosten eines Feuerwehreinsatzes

Für die Beurteilung, ob ein Feuerwehreinsatz gemäß § 26 Abs.1 NBrandSchG unentgeltlich ist oder unter § 1 Abs. 1 NBrandSchG fällt, ist die ex-ante-Perspektive maßgebend. Genauso gehört die Bergung einer Leiche, die weder auf Veranlassung noch aufgrund des mutmaßlichen Willens

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