Das , dessen wöchentliche Arbeitszeiten in der Zeit von 2001 bis 2006 über der europarechtlich zulässigen Obergrenze lagen, nach nationalem Recht und Europarecht einen Anspruch auf Geldausgleich für jede zuviel geleistete Arbeitsstunde zugesprochen. Allerdings sei ein Teil der Ansprüche verjährt.
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