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Ungenehmigte Filmaufnahmen

Bei ungenehmigten Filmaufnahmen, die auf dem Betriebsgelände einer U-Bahn aufgenommen worden sind und das Besprühen der U-Bahnen mit Graffiti zeigen, handelt es sich um eine Eigentumsverletzung. Weder die Herstellung noch die Verwendung sind durch das Urheberrecht, die Kunstfreiheit oder die

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