Zur Widerlegung des Vorsatzes bei der unterbliebenen Aufklärung über Rückvergütungen bei der Anlageberatung im Zusammenhang mit Finanzkommissionsgeschäften hat aktuell das Oberlandesgericht Stuttgart Stellung genommen: In dem entschiedenen Fall bejahte das Oberlandesgericht Stuttgart zunächst in Übereinstimmung mit der höchstrichterlichen Rechtsprechung eine Aufklärungspflichtsverletzung der beklagten Anlageberaterin und somit das grundsätzliche Bestehen eines
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