Ein Baggersee ist nur dann ein landwirtschaftliches Grundstück im Sinne von § 1 Abs. 1 GrundstVG, wenn er zur berufsmäßigen Fischerei gemäß § 1 Abs. 2 GrundstVG genutzt werden kann. Die Ausgabe von Angelkarten an die Mitglieder eines Sportfischereivereins oder sonstige Inhaber eines Fischereischeins stellt keine berufsmäßige Fischerei dar. Der Baggersee wird nicht dadurch
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