Ein Luftfahrtunternehmen muss dafür sorgen, dass für von ihm eingesetzte Flugzeuge die erforderlichen Betriebsstoffe bereitstehen. Hierzu zählt bei winterlichen Wetterbedingungen auch Enteisungsmittel.
Mit dieser Begründung hat das Brandenburgische Oberlandesgericht in dem hier vorliegenden Fall einem Kläger eine Entschädigung für eine
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