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Sky-Marshals fliegen kostenlos…

…und das Luftfahrtunternehmen muss auch die auf diese Flugsicherheitsbegleiter entfallenden passagierbezogenen Zahlungen übernehmen. Insbesondere haben die Luftfahrtunternehmen keinen Anspruch gegen die Bundesrepublik Deutschland auf Erstattung dieser passagierbezogenen Zahlungen, die sie für die Beförderung von Bundespolizeibeamten als Flugsicherheitsbegleiter („Sky-Marshals“) an Dritte

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