Eine Rechtsschutzversicherung darf die Deckungszusage verweigern, wenn diese zur Rückforderung von Geld erteilt werden soll, dass im Rahmen eines sog. „Schenkkreises“ verloren wurde. Denn bei einem sog. „Schenkkreis“ handelt es sich um ein Systemgewinnspiel. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines
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