Der Ausschluss in der Rechtsschutzversicherung

Eine Rechtsschutzversicherung darf die Deckungszusage verweigern, wenn diese zur Rückforderung von Geld erteilt werden soll, dass im Rahmen eines sog. „Schenkkreises“ verloren wurde. Denn bei einem sog. „Schenkkreis“ handelt es sich um ein Systemgewinnspiel. Mit dieser Begründung hat das Amtsgericht Frankfurt a.M. in dem hier vorliegenden Fall die Klage eines

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Formulare – und das generische Maskulin

Eine Kundin hat keinen Anspruch auf weibliche Personenbezeichnungen in Vordrucken und Formularen. Dies musste jetzt der Bundesgerichtshof auf die Klage einer Sparkassenkundin entscheiden. Die Sparkasse verwendet im Geschäftsverkehr Formulare und Vordrucke, die neben grammatisch männlichen Personenbezeichnungen wie etwa „Kontoinhaber“ keine ausdrücklich grammatisch weibliche Form enthalten. In persönlichen Gesprächen und in

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