Für die Veröffentlichung pornografischer Fotomontagen im Internet kann ein Schmerzensgeld von 15.000,00 Euro zuerkannt werden. Hat das Opfer durch die Veröffentlichung konkrete Beeinträchtigungen (z.B. Telefonanrufe oder Klingeln an der Haustür) erlitten, kann auch eine höheres Schmerzensgeld zu zahlen sein. Mit dieser Begründung hat das Oberlandesgericht Oldenburg in dem hier vorliegenden Fall
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