OLG Hamm

Die Fotomontage mit SS-Symbolen

Eine in den sozialen Medien verbreitete Fotomontage, die die Darstellung eines SS-Obersturmbannführers mit entsprechenden Abzeichen enthält, kann u.a. wegen Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen wie auch wegen eines Verstoßes gegen das Kunsturheberrechtsgesetz strafbar sein.

Dem hier vom Oberlandesgericht Hamm entschiedenen

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Oberlandesgericht Hamm

Fotomontage mit SS-Symbolen

Aktuell hatte das Oberlandesgericht Hamm über einen Beitrag in den sozialen Medien zu befinden, der eine Fotomontage unter Darstellung eines SS-Obersturmbannführers mit entsprechenden Abzeichen enthielt.

Im November 2020 postete der Angeklagte eine Fotomontage auf seinem öffentlich einsehbaren Facebook-Profil, um seine

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Gegendarstellung gegen eine Fotomontage

Was wären Prominente ohne die viel geschmähte yellow press? Und wenn Sie diese Zeitschriften bei Ihrem nächsten Friseurbesuch nicht lesen – eine repräsentative Auswahl der dortigen „Berichterstattung“ findet sich regelmäßig auch in Gerichtsurteilen. So musste sich jetzt aktuell das Oberlandesgericht

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