Motorsport

Rallye-Fahrer sind abhängig beschäftigt

Wenn eine Autofirma mit Rennsportfahrern Exklusivität vereinbart, ihnen Fitness- und Gesundheitsvorgaben macht und diese kontrolliert, eine feste Vergütung zahlt sowie den organisatorischen Rahmen bei Veranstaltungen festlegt, so sind die Fahrer abhängig beschäftigt.

In den beiden hier vom Hessischen Landessozialgericht entschiedenen

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Doping

Dopingkontrolleure – und die Sozialversicherung

Dopingkontrolleure sind abhängig und damit sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren, wenn ihre Tätigkeit inhaltlich und zeitlich maßgeblich durch die Vorgaben ihres Auftraggebers bestimmt werden.

Wird im Rahmen einer Betriebsprüfung durch die gesetzliche Rentenversicherung festgestellt, dass als freie Mitarbeiter geführte Auftragnehmer tatsächlich abhängig

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