Es handelt sich um eine ungerechtfertigte Beeinträchtigung des Grundsatzes des freien Warenverkehrs, dass in Österreich auf der Inntalautobahn in Tirol ein Fahrverbot für Lastkraftwagen, die bestimmte Güter befördern, besteht. Die Ungeeignetheit der von der Kommission als weniger einschränkende Maßnahmen angeführten wichtigsten Alternativmaßnahmen wurde nämlich nicht eindeutig nachgewiesen. Die Autobahn A 12
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