Freistellungsantrag – und die Beschwer

Ist Gegenstand des Feststellungsbegehrens eine Freistellungsverpflichtung, so ist für die Beschwer mangels konkreter Bezifferung maßgeblich darauf abzustellen, in welcher Höhe eine Inanspruchnahme des Freistellungsgläubigers voraussichtlich erfolgen wird. Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 10. April 2018 – II ZR 193/17

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Landgericht Bremen

Der Freistellungsantrag – und seine Bestimmtheit

Geht es um die Freistellung von einer auf Geldleistung gerichteten Verbindlichkeit, so setzt der Freistellungsantrag die bestimmte Angabe von Grund und Höhe der Schuld voraus, von der freigestellt zu werden der Arbeitnehmer begehrt. Dem genügt ein Antrag des Arbeitnehmers, der Er die Verbindlichkeit, von der freigestellt werden soll, nach Gläubiger

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Landgericht Bremen

Abweisung eines Freistellungsantrags – und die Beschwer

Bei dem Freistellungsantrag handelt es sich um einen (positiven) Feststellungsantrag. Entscheidend für die Bemessung seines Werts ist, in welcher Höhe der Kläger mit gegen ihn gerichteten Forderungen rechnen muss. Sodann ist nach ständiger Rechtsprechung ein Abschlag in Höhe von 20 % vorzunehmen. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 13. Dezember 2016 – II

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