Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in einem Rechtsstreit wegen der Ausweisung eines assoziationsberechtigten türkischen Staatsangehörigen den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften in Luxemburg angerufen. Die dem EuGH zur Vorabentscheidung vorgelegte Frage betrifft die Übertragbarkeit des in Art. 28 Abs. 3
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