Ein Gabelstapler in einem Baumarkt stellt keine Stolperfalle dar. Wer im Baumarkt über einen Gabelstapler stolpert und sich bei dem Sturz verletzt, hat daher keinen Anspruch auf Schadensersatz gegen den Baumarktbetreiber.
Wer eine Gefahrenquelle schafft bzw. unterhält, muss Schäden für
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