Das Tätigkeitsmerkmal „Angestellte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit“ iSd. ersten Alternative der Vergütungsgruppe IIa Fallgruppe 1a BAT-O setzt voraus, dass die von der konkreten Angestellten auszuübende Tätigkeit eine abgeschlossene wissenschaftliche Hochschulbildung erfordert und diese über eine entsprechende wissenschaftliche
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