Für das notwendige Zusammenleben zwischen Grundstücksnachbarn gilt das nachbarliche Gemeinschaftsverhältnis, demzufolge Nachbarn zur gegenseitigen Rücksichtnahme verpflichtet sind. Wenn über die Anwendung der gesetzlichen Regelung hinaus ein billiger Ausgleich der widerstreitenden Interessen der Nachbarn dringend geboten ist, können bestehende nachbarrechtliche Rechte
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