Sonnenschutz auf dem Balkon

Der Vermieter hat seine Zustimmung zum Anbringen einer Markise zu erteilen, wenn die Beeinträchtigung seines Eigentumsrechts gering ist und demgegenüber der Mieter in seinem üblichen Wohngebrauch zu stark eingeschränkt wäre. Zum berechtigten Wohngebrauch gehört der Schutz vor Sonne auf dem

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