Wird einer Gemeindereferentin die bischöfliche Beauftragung entzogen, fehlt ihr eine persönliche Eigenschaft, die für die Ausübung ihrer Tätigkeit als Gemeindereferentin unverzichtbar ist. Eine danach ausgesprochene Kündigung des Arbeitsverhältnisses ist durch in der Person der Arbeitnehmerin liegende Gründe gerechtfertigt.
So die
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