Sturz bei der Wanderung

Ein Arbeitnehmer ist während einer betrieblichen Gemeinschaftsveranstaltung unfallversichert, wenn die Veranstaltung allen Beschäftigten offen steht. Ein betrieblicher Ausflug einer kleinen Gruppe von Mitarbeitern ist hingegen nicht versichert.

Mit dieser Begründung hat das Hessische Landessozialgericht in dem hier vorliegenden Fall einer

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Skiunfall als Arbeitsunfall

Bei einem Skiunfall, der im Zusammenhang mit der Teilnahme an einer betrieblichen Fortbildungsveranstaltung steht, handelt es sich um eine betriebsunabhängige, private Tätigkeit und nicht um einen versicherter Arbeitsunfall.

Mit diesem Urteil hat das Landessozialgericht Baden-Württemberg die Anerkennung eines Skiunfalles als

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