In einem vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf anhängigen Beschlussverfahren war vorrangig die Frage zu klären, ob zwischen den an dem Verfahren beteiligten zwei Unternehmen, der B-GmbH und der C-GmbH ein Gemeinschaftbetrieb besteht. Beide Firmen betreiben an dem Flughafen Düsseldorf Dienstleistungen aller
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