Ein Bewerber um die Einstellung in den mittleren Polizeivollzugdienst kann verlangen, nicht wegen eines genetisch bedingten erhöhten Thromboserisikos vom Bewerbungsverfahren der Bundespolizei ausgeschlossen zu werden.
In dem hier vom Verwaltungsgericht Aachen entschiedenen Verfahren wurde bei dem Bewerber eine sogenannte Faktor-V-Leiden-Mutation
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