Der Bayerische Verwaltungsgerichtshofs hat ein Verfahren einiger Erzeuger von Imkereiprodukten ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften mehrere Fragen der Auslegung europäischen Rechts zur Vorabentscheidung vorgelegt. Konkret geht es dabei um die Gefährdung von Imkereiprodukten durch Pollen der genetisch veränderten
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