Berichtet ein Presseorgan über ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren, darf es von einer Eigenrecherche absehen, soweit die polizeilichen bzw. staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen einen Verdacht ergeben haben, der unter Berücksichtigung der Interessen des Betroffenen eine Information der Öffentlichkeit rechtfertigt.
Das gleiche gilt, wenn ein
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