Eine Vorlage an den Bundesgerichtshof gemäß § 36 Abs. 3 ZPO ist nur zulässig, wenn sie im Rahmen eines Gerichtsstandsbestimmungsverfahrens erfolgt.
In dem hier vom Bundesgerichtshof entschiedenen Fall nahm der Kläger die Beklagten vor dem Landgericht Düsseldorf wegen Verletzung anwaltlicher
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