Für die Klage des Insolvenzverwalters gegen einen Arbeitnehmer des Schuldners auf Rückgewähr vom Schuldner geleisteter Vergütung ist der Rechtsweg zu den Gerichten für Arbeitssachen gegeben. Für die Frage der Rechtswegzuständigkeit kommt es nicht darauf an, ob der zwischen Schuldner und
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