Dänemark hat dadurch gegen seine Verpflichtungen verstoßen, dass es die Verwendung der Bezeichnung „Feta“ für Käse, der zur Ausfuhr in Drittländer bestimmt ist, nicht unterbunden hat.
Die Bezeichnung „Feta“ wurde im Jahr 2002 als geschützte Ursprungsbezeichnung (g. U.) eingetragen. Seitdem darf
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