Bei Messungen mit dem Gerät Leivtec XV 3 handelt es sich nach Ansicht des Oberlandesgerichts Oldenburg nicht um ein standardisiertes Verfahren.
Damit widerspricht das Oberlandesgericht Oldenburg erneut der gegenläufigen Ansicht des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts.
Das Oberlandesgericht Oldenburg hat bereits entschieden, dass
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