Scheidet ein Gesellschafter aus einer Personengesellschaft gegen Zahlung der ihm nach dem Gesellschaftsvertrag zustehenden Abfindung aus, liegt eine Anteilsveräußerung i.S. des § 16 Abs. 1 Nr. 2 EStG vor.
Der der Besteuerung unterliegende Veräußerungsgewinn i.S. des § 16 Abs. 2
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