Das Inkrafttreten eines Gesetzes darf nur unter besonderen Umständen von dem Eintritt einer Bedingung abhängig gemacht werden. Diese muss so klar formuliert sein, dass über deren Bedeutung keine Unsicherheit besteht; für alle muss über den Zeitpunkt der Normverbindlichkeit Klarheit herrschen. Die Bestimmung des Tags des Inkrafttretens darf nicht delegiert werden;
LesenSchlagwort: Gesetz
Verfassungsbeschwerde gegen Gesetzesänderungen
Rein redaktionelle Änderungen eines Gesetzes, die den materiellen Gehalt und den Anwendungsbereich einer Norm nicht berühren, setzen die Frist zur Einlegung einer Verfassungsbeschwerde nicht neu in Lauf. Diesen Grundsatz hat nun das Bundesverfassungsgericht nochmals bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen, die sich gegen eine gesetzliche Regelung im Bereich
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