Da die Frage, ob batteriebetriebene Elektrofahrzeuge generell gebaut und verkauft werden dürften, alle Autohersteller betrifft, ist der Gesetzes- und Verordnungsgeber zuständig. Ein einzelner Bürger kann den Bau nicht verbieten lassen.
So hat das Oberlandesgericht Braunschweig in dem hier vorliegenden Fall
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