Gesundheitsschaden mit verschiedenen Ursachen

Lässt sich bei der Mitverursachung einer Gesundheitsverletzung durch mehrere Ursachen ein Teil des Gesundheitsschadens abgrenzen, der ausschließlich einer Ursache zuzurechnen ist? Mit dieser Frage hatte sich der Bundesgerichtshof zu befassen:

Eine Mitursächlichkeit steht zwar haftungsrechtlich der Alleinursächlichkeit grundsätzlich in vollem

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