Warnung vor E-Zigarrette ist rechtswidrig

Die in einer „Pressemeldung“ des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten sind rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfallen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz.

Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen der

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Warnung vor E-Zigaretten

Die Warnung vor E-Zigaretten durch die Gesundheitsministerin von Nordrhein-Westfalen ist nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Düsseldorf weiterhin erlaubt.

Das Ministerium für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen hatte in einer Pressemeldung vom 16. Dezember 2011 unter der Überschrift

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