Die in einer „Pressemeldung“ des nordrhein-westfälischen Gesundheitsministeriums vom 16. Dezember 2011 enthaltenen Warnungen vor E-Zigaretten sind rechtswidrig. Die E-Zigarette und ein nikotinhaltiges Liquid unterfallen weder dem Arzneimittelgesetz noch dem Medizinproduktegesetz.
Mit dieser Begründung hat das Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen der
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