Bundesgerichtshof hat eine Verurteilung wegen Gewerbesteuerhinterziehung im Zusammenhang mit „Maskenaffäre“ während der Corona-Pandemie bestätigt.
Das Landgericht hat die Angeklagte T., die Tochter eines ehemaligen bayerischen Staatsministers, wegen Steuerhinterziehung in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und fünf Monaten
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