Wird für Tiere (hier: nicht aufgemästeter Zuchtsauen) des Anlagevermögens die Bewertungsfreiheit nach § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch genommen, ist die Höhe der Gewinnminderung nicht durch einen zu erwartenden Schlachtwert begrenzt. Ist der Landwirt berechtigt, für die Zuchtsauen die Bewertungsfreiheit gemäß § 6 Abs. 2 EStG in Anspruch zu nehmen, kann er insoweit
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