Das Glasverbot in Trier

Die Einschränkung der Rechte durch das angeordnete Alkohol- und Glasverbot an Weiberfastnacht in Trier sind nicht sehr schwerwiegend und deshalb von den Bürgern hinzunehmen.

So das Verwaltungsgericht Trier in dem hier vorliegenden Eilantrag eines Einwohners der Stadt Trier, der sich

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Glasverbot im Kölner Karneval

Das vor zwei Jahren erstmals ausgesprochene Glasverbot im Kölner Straßenkarneval war rechtmäßig.

Im Jahr 2010 hatte die Stadt Köln erstmals durch Allgemeinverfügung verboten, an einzelnen Karnevalstagen in bestimmten Bereichen der Innenstadt (Altstadt, Zülpicher Viertel, Teile der Ringe) Glasbehältnisse außerhalb von

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