Nach Kirchgeld-Festsetzung allein gegen die kirchenangehörige Steuerpflichtige (Ehefrau) im zusammengefassten Bescheid wahrt der vom Ehemann in „Ich“-Form eingelegte Einspruch nicht die Einspruchsfrist. Die danach für die Klage der Ehefrau fehlende Sachurteilsvoraussetzung wird nicht dadurch ersetzt, dass eine Sachprüfung in der
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