Nach Kirchgeld-Festsetzung allein gegen die kirchenangehörige Steuerpflichtige (Ehefrau) im zusammengefassten Bescheid wahrt der vom Ehemann in „Ich“-Form eingelegte Einspruch nicht die Einspruchsfrist. Die danach für die Klage der Ehefrau fehlende Sachurteilsvoraussetzung wird nicht dadurch ersetzt, dass eine Sachprüfung in der Einspruchsentscheidung stattgefunden hat. Die Klage ist bereits aufgrund der Bestandskraft des
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